Naturheilpraxis Kosten
Private Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Heilpraktikerleistungen. Allerdings besteht für gesetzlich versicherte Patienten grundsätzlich die Möglichkeit, Kosten für Heilpraktiker und Therapeuten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen (Beamte & Post) erstatten je nach Tarif die Behandlungskosten anteilig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Honorarvereinbarung als Privat bzw. Selbstzahler.
Hinweis: Die Behandlungskosten sind in Vorleistung zu begleichen, unabhängig von einer eventuellen Übernahme durch eine Krankenversicherung. Differenzen zwischen der Rechnung und einer etwaigen Rückerstattung, trägt der Patient.
Behandlungskosten
Für das ausführliche Erstgespräch (Patientenanamnese, Untersuchung und Beratung) berechne ich je nach Zeitaufwand (Dauer ca. 60 – 90 Min.) 120 € – 180 €.
Termine
Da ich in meiner Praxis Ihren persönlichen Termin reserviere und für Sie freihalte, berechne ich bei einem Terminausfall ohne vorherige Absage (mindestens 24 Stunden vorher) die volle Gebühr. Eine Absage kann auch per Anrufbeantworter oder Email erfolgen. Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.